Schlagwort: Pay-by-Call

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Zivilrecht

Pay-by-Call: Eltern haften nicht für ihre Kinder Bestellen Kinder über eine 0900er-Rufnummer im Rahmen des „Pay-by-Call“-Verfahrens ohne Erlaubnis der Eltern kostenpflichtige Leistungen wie etwa „Credits“ für ein Computerspiel, haften die Eltern nicht dafür. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice)...