Karlsruhe/Berlin (DAV). Das geltende Unterhaltsrecht verlangt von denen, die die Kinder betreuen – meist den Müttern -, sich frühzeitig um eine Arbeit zu bemühen. Der Umfang dieser so genannten Erwerbsobliegenheit führt immer wieder zu auch gerichtlich ausgetragenen Streitigkeiten. Oft wird die...