Karlsruhe/Berlin (DAV). Volljährige Kinder, die sich in Ausbildung befinden, haben einen Anspruch auf Kindesunterhalt (http://familienanwaelte-dav.de). Diesen können die Eltern auch dadurch gewähren, dass sie dem Kind anbieten, bei ihnen zu leben. Grundsätzlich ist es volljährigen Kindern zuzumuten, im Elternhaus zu leben....