(DAV). Grundsätzlich unterliegt Vermögen im Ausland dem Zugewinnausgleich. Dazu gehören auch Immobilien im Ausland, beispielsweise in England. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist das deutsche Recht nicht anwendbar, etwa wenn Immobilien im Ausland besonderen Vorschriften unterliegen. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins...