„Kinder im Fahrradanhänger“ – Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Miriam K. aus Passau:
Im Sommer machen wir oft längere Ausflüge mit dem Rad. Damit unser zweijähriger Sohn bequem mitkommen kann, wollen wir ihn in einen Fahrradanhänger setzen. Was müssen wir dabei beachten?

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen Eltern ihren Nachwuchs in Fahrradanhängern mitnehmen, wenn die Anhänger für die Beförderung von Kindern ausgelegt sind. Im Anhänger dürfen bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitfahren. Die Altersgrenze gilt nicht für den Transport eines behinderten Kindes. Wichtig: Der Radfahrer, der den Anhänger zieht, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Achten Sie darauf, dass der Anhänger mit geeigneten Sicherheitssitzen und Anschnallgurten, am besten mit Fünf-Punkt-Gurten, ausgestattet ist. Seit 2013 gilt für Kinderfahrradanhänger EU-weit die Sicherheitsnorm DIN EN 15918. Der Anhänger sollte diese Norm erfüllen, Eltern erkennen das an einer entsprechenden Kennzeichnung. Er muss außerdem eigene Vorder- und Rückleuchten sowie Speichenreflektoren haben. Mit der richtigen Ausstattung steht einer Fahrt ins Grüne dann nichts mehr im Wege.
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Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

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